SG Oberhöchstadt 1931/82 e.V.

Mitgliedschaft bei der SG Oberhöchstadt 1931/82 e.V.

Vereinsanmeldung

Auf dieser Seite finden sie nützliche Informationen, um sich über die Mitgliedschaft bei der SG Oberhöchstadt 1931/82 e.V. zu informieren. Sie finden hier alle Dokumente, welche Sie für die Mitgliedschaft bzw. Spielberechtigung benötigen. Sollte ein Download nicht möglich sein, schreiben Sie eine Mail oder rufen Sie uns an.

Der Mitgliedsantrag kann hier heruntergeladen werden

Spielberechtigung Jugendmannschaften

Für eine Anmeldung in einer unserer Jugendmannschaften, benötigen sie neben der Mitgliedschaft die folgenden Dokumente:

  • eine Sporttauglichkeitsbescheinigung vom Arzt,
  • eine Kopie der Geburtsurkunde,
  • ein Passbild,
  • ein Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis,
  • Einverständniserklärung zur Verwendung des Spielerfotos,
  • Bei Kindern/Jugendlichen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wird zusätzlich benötigt:
  • Eine Zusatzerklärung für Spieler zwischen 10 & 18 Jahren,
  • eine amtliche Meldebescheinigung und
  • eine Kopie des Ausweises bzw. Reisepasses.

Sprechen Sie mit den zuständigen Trainer / Betreuern, diese helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen der richtigen Dokumente.

Bei Vereinswechsel zur SG Oberhöchstadt 1931/82 e.V.

Haben sie selbst oder ihr Kind schon für einen anderen Verein Fußball gespielt und es wurde bereits ein Spielerpass ausgestellt? In diesem Fall ist eine schriftliche Abmeldung beim bisherigen Verein erforderlich um eine neue Spielberechtigung zu bekommen. Die Abmeldung erfolgt mit einer Abmeldepostkarte, die als Einschreiben mit Rückschein aufgegeben wird (WICHTIG).

Bitte geben sie den Einlieferungsbeleg zusammen mit dem Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis, beim zuständigen Jugendtrainer oder einem unserer Spielausschussmitglieder (Senioren) ab.

Alternativ dazu können Sie uns auch eine Vollmacht erteilen, mit der wir die Spielberechtigung für Sie oder Ihr Kind beim alten Verein abmelden können. Bitte füllen Sie dafür das entsprechende Dokument aus und geben Sie es dem zuständigen Jugendtrainer oder einem unserer Spielausschussmitglieder (Senioren). Bitte beachten Sie, dass hiermit NUR die Spielberechtigung abgemeldet wird. Eine Vereinsmitgliedschaft müssen Sie gesondert kündigen.

Im Falle eines Vereinswechsels benötigen wir keine Sporttauglichkeitsbescheinigung des Arztes und auch keine Kopie der Geburtsurkunde.

Abmeldung bei der SG Oberhöchstadt 1931/82 e.V.

Folgende Grundsätze sind in dieser Situation wichtig: 

  1. Die Tür ist immer offen!
    Wir wollen, dass alle Spieler “im Guten” gehen und bleiben gerne in Kontakt. Du wärst nicht der erste, der den Weg wieder zurück findet.
  2. Fair Play
    Bitte sprecht frühzeitig mit Eurem Trainer und ggf. auch mit der Jugendleitung über Eure Pläne. Wir werden immer versuchen, Euch gewissenhaft zu beraten und benötigen auch Planungssicherheit.
    Meldet uns, wenn ihr von fremden Trainern oder Vereinen angesprochen werdet. Es gibt viele “schwarze Schafe”, die diesen unfairen Weg gehen und gewissenlos Versprechungen machen, die sie nicht einhalten können.
  3. Nutzt die Wechselperiode
    Ein Wechsel sollte immer in den vom DFB festgelegten Wechselperioden erfolgen, während derer der Wechsel einfacher und mit kürzeren Sperrfristen versehen ist.
  4. Ausbildungsentschädigung
    Der Hessische Fußballverband hat in seiner Jugendordnung geregelt, dass Vereine für die Ausbildung der Spieler entschädigt werden. Dies ist insbesondere eine Anerkennung der Trainerleistung. Übernimmt ein Verein einen Spieler, so muss dieser Verein (nicht die Eltern) eine Ausbildungsentschädigung an den abgebenden Verein zahlen. Sprecht also Euren neuen Verein im Voraus an, ob sie diese Ausbildungsentschädigung bezahlen oder ob sie alternativ eine 3-monatige Sperre in Kauf nehmen.
  5. Bleibt bei der SGO!
    Im Zweifelsfalle sollte die Entscheidung immer für die SGO und gegen einen Wechsel ausfallen. Hier ist es doch am schönsten! 

Weitere Informationenen zum Wechsel - insbesondere auch zu Fristen - findet ihr in der Präsentation des HFV.

Bitte benutzt zur Abmeldung eine Abmeldepostkarte. Bitte sendet uns diese per Einschreiben mit Rückschein zu. Der Hessische Fußballverband schreibt in seiner Satzung die Benutzung einer Abmeldepostkarte vor. Bitte beachte, dass Du oder Dein Kind nach der Abmeldung für die SG Oberhöchstadt nicht mehr spielberechtigt ist.

Partner


Ihre Ansprechpartner

Mitgliederverwaltung:

Michael Gübert
Mobil: 0163-1640926

Jugendabteilung:

Stephan Bohr
Telefon: 06173-317656
Mobil: 0170-7863501

Seniorenabteilung:

Joachim Hans
Mobil: 0162-4889252



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