Gewaltprävention: SG Oberhöchstadt erfüllt Auflage
Hochtaunus. Es waren tumultartige Szenen, die am 28. November zum vorzeitigen Ende der Kreisoberliga-Partie an der Bad Homburger Sandelmühle zwischen der gastgebenden SpVgg 05/99 Bomber und der SG Oberhöchstadt geführt hatten. Das Sportgericht belegte die SG Oberhöchstadt nach dem Spielabbruch als „Wiederholungstäter“ mit einer Geldstrafe von 200 Euro und außerdem noch drei Punkten Abzug (dieser unter Vorbehalt). Spieler der SGO waren schon im April 2015 in die Ausschreitungen nach der Partie FC Mammolshain – TSG Wehrheim involviert gewesen. Der verhängte Punktabzug, so das Urteil des Sportgerichts, würde allerdings dann wieder hinfällig werden, wenn jene Spieler und Betreuer, die namentlich am 29. November auf dem Spielberichtsbogen standen, bis zum 28. Februar an einem Konfliktmanagement-Seminar teilgenommen haben.
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