SG Oberhöchstadt 1931/82 e.V.

22.11.2015

Mitglieder stimmen Neubauplänen mit großer Mehrheit zu

Gemeinsam mit der Stadt Kronberg hat die SGO eine Möglichkeit gefunden, ein modernes Vereinsgelände inklusive eines Kunstrasenplatzes zu schaffen. Damit verbunden ist mittelfristig der Umzug des kompletten Vereinsgeländes an den Rand von Oberhöchstadt in die Schönberger Straße. Selbstverständlich bleibt der vollständige Spiel- und Trainingsbetrieb auf dem bisherigen Gelände bis zur Fertigstellung sichergestellt.

Am vergangenen Freitag trafen sich etwa 60 Vereinsmitglieder, um über die Pläne zu diskutieren und über das weitere Vorgehen zu beschließen. Nach einer langen und konstruktiven Diskussion stimmten 45 Mitglieder bei einer Gegenstimme und zehn Enthaltungen dem durch den Vorstand formulierten Beschluss zu.

Der Erste Stadtrat Jürgen Odszuck signalisierte, wie bereits in den gemeinsamen Vorgesprächen mit Bürgermeister Klaus E. Temmen und Sportdezernent Klaus Pfeifer, die grundsätzliche Zustimmung der Stadt zu den Plänen.

Der Beschluss im Wortlaut:  "Der Vorstand der SGO wird beauftragt, unter den folgenden Bedingungen mit der Stadt Kronberg über den Umzug des Vereinsgeländes an die AKS zu verhandeln:

  • Neubau eines Kunstrasenplatzes mit Flutlicht im Jahr 2016,
  • Neubau eines Kleinfeldes zur Nutzung bis zur E-Jugend mit Flutlicht,
  • Langfristige Planung und Nutzungsrecht (25 Jahre),
  • Recht zur Mitsprache bei Gestaltung und Ausführung der Sportanlagen,
  • Sicherstellung 100%iges Nutzungsrecht des Kunstrasens für die SGO,
  • Sicherstellung Mitnutzung des Rasenplatzes für die SGO,
  • Neubau Vereinsheim (in mindestens gleicher Größe wie zur Zeit) und ausreichender Kabinen,
  • Sicherstellung der langfristigen Bewirtschaftung durch die Stadt Kronberg,
  • Nachweis ausreichender Park- und Zufahrtsmöglichkeiten,
  • Keine Finanzierung des Neubaus durch Beiträge der SGO-Mitglieder,
  • Einsetzen für die Verwendung frei-werdender Mittel für die Modernisierung des Haus Altkönig,
  • Rücknahme und Neuformulierung des vorliegenden Magistratsbeschlusses."

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